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Mit dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG wurde 1998 der Wettbewerb für Stromlieferungen eröffnet. Nun konnten auch private Anbieter um die Gunst der Kunden werben und mit günstigerem oder umweltfreundlicherem Strom locken. Der Kunde kann nun frei wählen. Angesichts der steigenden Energiepreise der vergangenen zehn Jahre ist der erwartete Nutzen für den Verbraucher nur zum Teil eingetreten. Die Energiekosten sind für die Haushalte jedoch insgesamt explodiert.
Die Energieversorger sind zur Stromkennzeichnung, also der Offenlegung der Zusammensetzung des gelieferten Stroms, verpflichtet. Im bundesdeutschen Durchschnitt wird Strom zu knapp einem Drittel aus nuklearen Brennstoffen und zu rund 60 % aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Immerhin erreichen die regenerativen Quellen bereits über 10 %.
In etwa bezieht ein Ein-Personen-Haushalt rund 1.500 bis 1.800 kWh pro Jahr. Paare benötigen zirka 3.000 kWh. Kleinfamilien - zwei Erwachsene, ein Kind - verbrauchen knapp 3.900 kWh. Mit jeder weiteren Person wird der Mehrverbrauch geringer. In etwa kann man dann von rund 500 kWh pro Person zusätzlich ausgehen.
Eine Kilowattstunde (kWh) reicht bei einer 100 Watt Glühlampe für zehn Stunden Brenndauer. Eine Herdplatte verbraucht bis zu 2000 Watt Strom. Die Zubereitung einer Mahlzeit kann bereits über eine Kilowattstunde benötigen. Je nach Ausstattung kommt ein PC an einem normalen Arbeitstag auch auf diesen Wert.
Dazu dienen Strommessgeräte, die zwischen Verbraucher und Steckdose geschaltet werden. Je nach Gerät sollte der Messzeitraum 24h oder auch mal eine Woche dauern. So lassen sich die wahren Stromfresser - hoher Verbrauch bei geringem Nutzen - entlarven.